Allgemeine Verkaufsbedingungen

FANECO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. k. mit Sitz in Poznań (61-701), ul. Aleksandra Fredry 1/16, Polen,  eingetragen im Unternehmerregister des KRS unter der Nummer 0000622628, NIP: 7781342896, REGON: 631265483, ist Verkäufer der auf Grundlage dieser Bedingungen angebotenen Waren und handelt im eigenen Namen. Diese Verkaufsbedingungen (AVB) regeln den Abschluss von Kaufverträgen (nachfolgend: Verträge) zwischen dem Verkäufer und den Kunden (B2B-Geschäftspartnern) sowie die sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuchs.

Definitionen

  • Verkäufer – FANECO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. k. mit Sitz in Poznań (61-701), ul. Aleksandra Fredry 1/16, Polen, als Lieferant der Waren.
  • Kunde – ein Wirtschaftsteilnehmer (juristische Person oder Organisationseinheit), der beim Verkäufer eine Bestellung aufgibt.
  • Ware – die vom Verkäufer gemäß der geltenden Preisliste oder einem individuellen Angebot angebotenen Produkte.
  • Vertrag – ein Kaufvertrag über Waren zwischen dem Verkäufer und dem Kunden zu den in diesen AVB und den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen.
  • Bestellung – ein Angebot des Kunden zum Erwerb bestimmter Mengen von Waren, das schriftlich oder elektronisch (E-Mail, Fax) abgegeben wird. Die Bestellung wird für den Verkäufer mit dessen schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  • Lieferung – Tätigkeiten zur Bereitstellung der Ware für den Kunden und zu deren physischer Übergabe an dem von den Parteien vereinbarten Ort gemäß den gewählten Lieferbedingungen (INCOTERMS® 2020).
  • Incoterms® 2020 – internationale Standards, die die Bedingungen der Warenlieferung einschließlich Zollabfertigung sowie Ort und Zeitpunkt des Gefahrenübergangs festlegen (z. B. EXW, DAP). Die Parteien wenden die am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms® 2020 an.
  • Höhere Gewalt (Force Majeure) – ein außergewöhnliches, von den Parteien unabhängiges, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis (z. B. Krieg, Naturkatastrophe, Epidemie, Streik), das die betroffene Partei von der Haftung für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen befreit.
  • Personenbezogene Daten – sämtliche Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, die von den Parteien ausschließlich zur Durchführung des Vertrags gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz verarbeitet werden. Der Verkäufer gewährleistet die Sicherheit der Daten und ihre Verarbeitung ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken.

Bestellungen und Vertragsabschluss

  1. Bestellverfahren: Der Kunde übermittelt dem Verkäufer die Bestellung schriftlich oder elektronisch (E-Mail, Online-Formular). Die Bestellung sollte Kundendaten, Beschreibung der Ware, Menge, Preis sowie den gewünschten Liefertermin und die Lieferbedingungen enthalten.
  2. Annahme der Bestellung: Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Kunden zu prüfen und ein Zahlungslimit einzuräumen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Kunden kann der Verkäufer Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen.
  3. Ausführungsbedingungen: Der Verkäufer führt Bestellungen entsprechend den verfügbaren Lagerbeständen und dem Produktionsplan aus. Der voraussichtliche Liefertermin wird bei Aufgabe der Bestellung mit dem Verkäufer vereinbart. Der Kunde darf die Vertragsbedingungen (Menge, Termin) nicht einseitig ohne Zustimmung des Verkäufers ändern.
  4. Mitteilungen und Korrespondenz: Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Bestellung und Vertrag (Bestätigungen, Nachträge, Reklamationen) sollte schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Zahlungen

  • Vorauszahlung: Sofern diese Zahlungsform vereinbart wurde, leistet der Kunde vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung (z. B. 50 % des Bestellwerts) auf das Konto des Verkäufers.
  • Zahlungsziel: Bei eingeräumtem Zahlungslimit werden Rechnungen mit Zahlungsziel ausgestellt (in der Regel 14 oder 30 Tage ab Rechnungsdatum). Höhe des Limits und Zahlungsfristen werden individuell im Vertrag festgelegt.
  • Schnellzahlung: Der Verkäufer kann einen Rabatt für Zahlungen innerhalb einer verkürzten Frist anbieten (z. B. am Tag der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen). Die Rabattbedingungen werden gesondert festgelegt.
  • Zahlungsverzug: Bei verspäteter Zahlung werden dem Kunden gesetzliche Verzugszinsen (in der Regel gemäß Art. 481 des polnischen Zivilgesetzbuchs) sowie gegebenenfalls eine im Vertrag vorgesehene Vertragsstrafe berechnet. Der Verkäufer kann weitere Lieferungen bis zur Begleichung der Rückstände aussetzen.

Lieferung und Gefahr

  • Lieferbedingungen: Lieferungen erfolgen nach den von den Parteien gewählten INCOTERMS® 2020, standardmäßig EXW (Abholung im Lager des Verkäufers) oder DAP (Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort). In besonderen Fällen sind andere Regeln möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
  • Gefahrenübergang: Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald sie am gemäß der vereinbarten Incoterms®-Regel bestimmten Lieferort physisch bereitgestellt wird. Bei EXW erfolgt der Gefahrenübergang im Lager des Verkäufers, bei DAP nach Eintreffen der Ware an der angegebenen Adresse (vor dem Entladen).
  • Pflichten bei der Annahme: Bei Annahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, deren Zustand zu prüfen (insbesondere Stückzahl und sichtbare Verpackungsschäden). Etwaige Vorbehalte (z. B. physische Schäden) sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder im Abnahmeprotokoll in Anwesenheit des Frachtführers zu melden. Fehlen Beanstandungen bei der Annahme, gilt die Ware als vollständig vertragsgemäß.
  • Transport- und Versicherungskosten: Gemäß dem vereinbarten Incoterm trägt die jeweils bestimmte Partei die Kosten für Verladung, Transport und Versicherung der Ware (in der Regel der Verkäufer bei DAP, der Kunde bei EXW) oder die Kostenverteilung wird im Vertrag geregelt.

Garantie und Reklamationen

  • Garantiezeit: Der Verkäufer kann für die Ware eine Qualitätsgarantie für den in einem gesonderten Garantiedokument oder im Vertrag angegebenen Zeitraum gewähren (in der Regel 12–24 Monate ab Lieferdatum). Die Garantiebedingungen einschließlich Umfang und Reklamationsverfahren sind in der Garantiekarte der Ware festgelegt. Die Garantie schließt die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln nicht aus und beschränkt sie nicht.
  • Mängelhaftung: Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden für Sach- und Rechtsmängel der Ware (Mängelhaftung, Art. 556–562 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Als Mangel gilt die Abweichung der Ware von den vereinbarten Eigenschaften oder ihre Ungeeignetheit für den im Vertrag genannten Zweck. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Ware zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die Ansprüche aus der Mängelhaftung.
  • Reklamationsverfahren: Die Reklamation ist schriftlich (per Brief oder E-Mail) zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und einem Kaufnachweis (Rechnung) einzureichen. Der Verkäufer kann die Rücksendung der mangelhaften Ware oder eine Besichtigung verlangen. Wird die Reklamation anerkannt, verpflichtet sich der Verkäufer nach Wahl des Kunden zur kostenlosen Mangelbeseitigung, zum Austausch gegen mangelfreie Ware oder zur Preisminderung. Bei einem wesentlichen Mangel kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  • Warenrückgabe: Mangelfreie Ware, die aus anderen als Reklamationsgründen nicht angenommen wurde, kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt auf Kosten des Kunden, ausschließlich in der Originalverpackung und nach vorheriger Abstimmung der Einzelheiten mit dem Verkäufer. Von der Rückerstattung können Transport- und Lagerkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr abgezogen werden.
  • Anlage: Muster-WiderrufsformularMUSTER-WIDERRUFSFORMULAR (B2B) – PDFMUSTER-WIDERRUFSFORMULAR (B2B) – WordLageradresse: Faneco sp. z o.o. sp.k., ul. Fryderyka Chopina 58, 38-300 GorliceE-Mail: info@faneco.comAnlage: Muster-Reklamationsformular

    MUSTER-REKLAMATIONSFORMULAR (B2B) – PDFMUSTER-REKLAMATIONSFORMULAR (B2B) – WordLageradresse: Faneco sp. z o.o. sp.k., ul. Fryderyka Chopina 58, 38-300 GorliceE-Mail: info@faneco.com

Haftungsbeschränkung

Die Parteien vereinbaren hiermit, die Haftung des Verkäufers auf maximal den Wert der bestellten Ware zu begrenzen. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn des Kunden oder für mittelbare bzw. Folgeschäden (z. B. Geschäftsschäden, Gewinnverluste). Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt (siehe § Höhere Gewalt). Bei Schäden, die auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, ist die Haftung auf dessen Mitverursachungsanteil und auf den tatsächlich vom Kunden erlittenen Schaden begrenzt (höchstens auf den Wert der verkauften Ware). Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln des Verkäufers oder bei Personenschäden.

Höhere Gewalt

Als Ereignishöherer Gewalt (Force Majeure) gelten Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und vernünftigerweise weder vorhersehbar noch vermeidbar waren, z. B. Naturkatastrophen (Überschwemmung, Hurrikan, Brand), Krieg, Unruhen, Streiks, Verkehrsblockaden oder Ausfälle kritischer Infrastruktur. Das Eintreten eines solchen Ereignisses befreit die betroffene Partei von der Haftung für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Die von höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Umstände und der voraussichtlichen Dauer zu informieren. Die Fristen für die Ausführung der Bestellung und die Lieferung verlängern sich um die Dauer der höheren Gewalt. Verhindert höhere Gewalt die Vertragserfüllung länger als 30 Tage, kann jede Partei eine Neuverhandlung der Bedingungen oder einen Rücktritt vom Vertrag ohne Vertragsstrafe verlangen.

Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)

Verkäufer und Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Personenbezogene Daten des Kunden und mit ihm verbundener Personen (z. B. Mitarbeiter) werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und nur in dem für die Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Umfang verarbeitet (z. B. Identifikations-, Kontakt- und Buchhaltungsdaten). Der Verkäufer gewährleistet Datenschutzmaßnahmen gemäß der DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) und dem Datenschutzgesetz. Dem Kunden stehen im gesetzlich vorgesehenen Umfang Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an Dienstleister, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Transportunternehmen, Factoring), sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrags erhalten, geheim zu halten, darunter technologische, finanzielle und geschäftliche Daten, Know-how sowie andere nicht öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags verwendet und ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 5 Jahre nach deren Ende. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, während der Vertragslaufzeit und 5 Jahre nach deren Beendigung keine mit dem Vertragsgegenstand konkurrierende Tätigkeit gegenüber dem Verkäufer auszuüben; dies betrifft insbesondere die Abwerbung wichtiger Mitarbeiter oder die Weitergabe von Kenntnissen über Produkte des Verkäufers an Wettbewerber.

Soziale Unternehmensverantwortung (ESG)

Der Verkäufer handelt nach den Grundsätzen dersozialen Unternehmensverantwortung (CSR), unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Interessen und des Umweltschutzes. Das bedeutet, dass bei der Entwicklung der Geschäftsstrategie neben gesetzlichen Anforderungen auch zusätzliche Maßnahmen für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen der ESG-Politik gehören:

  • Minimierung negativer Umweltauswirkungen – durch Optimierung von Transportprozessen, Verringerung von Produktionsabfällen, Recycling von Verpackungen und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Gewährleistung von Sicherheit und hohen Arbeitsstandards – u. a. Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzschulungen.
  • Ethik und Transparenz – Aufrechterhaltung hoher Integritätsstandards in den Beziehungen zu Partnern, einschließlich Lieferanten und Kunden, sowie Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen (z. B. Mitarbeiter-Volunteering, lokale Bildungsprogramme).

Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Auf den Vertrag findet polnisches Recht Anwendung. Sämtliche Streitigkeiten aus der Durchführung des Vertrags oder diesen Bedingungen werden von dem für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständigen ordentlichen Gericht entschieden (gemäß Art. 32 § 1 der polnischen Zivilprozessordnung). Die Parteien können auch ein Schiedsgericht oder eine Mediation wählen, sofern sie dies vor Entstehung des Streits vereinbart haben. Die Gerichtsstandsregelung lässt die Möglichkeit unberührt, dringende Ansprüche (z. B. Sicherungsmaßnahmen, Zahlungsbefehl) gegen den Kunden an dessen Sitz geltend zu machen.

Schlussbestimmungen

  • Diese Bedingungen können nur schriftlich geändert oder ergänzt werden; andernfalls sind Änderungen unwirksam. Änderungen bedürfen der Unterschrift der auf beiden Seiten hierzu bevollmächtigten Personen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, sofern sie ohne Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Zwecks durchgeführt werden können. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine rechtlich zulässige Bestimmung mit möglichst ähnlicher Bedeutung zu ersetzen (Art. 58 des polnischen Zivilgesetzbuchs).
  • Diese Bedingungen werden am Sitz des Verkäufers und auf der Website www.faneco.com veröffentlicht. Sie sind für den Kunden ab dem Tag ihrer Übermittlung zusammen mit dem Angebot oder der Bestellung verbindlich, jedoch nicht vor dem Datum ihrer Bereitstellung. Bei Zweifeln über den Inhalt der Bedingungen ist die polnische Fassung maßgeblich.

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